Frühere Impfmöglichkeit für Mitglieder der Feuerwehren der Stadt Königslutter

Die Fraktionsvorsitzende im Rat der Stadt Königslutter, Christine Jahn und Bodo Seidenthal (stellvertretender Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Königslutter) begrüßen die Mitteilung des niedersächsischen Ministeriums Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, dass ab Mai alle aktiven Feuerwehrleute und alle hauptamtlichen MitarbeiterInnen der Kinder- und Ju­gendhilfe nach SGB VII in den Impfzentren geimpft werden sollen.
Die beiden SPD-Politiker dazu: „ Wir freuen uns gemeinsam, dass den Feuerwehren nun die­ses Angebot gemacht wird. Die Feuerwehren leisten rund um die Uhr einen absolut wichtigen Schutz der Bevölkerung. Um die Einsätze und die Sicherheit der Kameradinnen und Kamera­den sicherzustellen, ist die Impfung ein sehr wichtiger Schritt, auch für die Kameradinnen und Kameraden in Königslutter.“.

Dass auch die MitarbeiterInnen der Kinder- und Jugendhilfe bei diesem Schritt berücksichtigt worden sind, ist ein richtiger Schritt.
Die MitarbeiterInnen der Kinder- und Jugendhilfe haben in diesen Zeiten viel zu leisten, da besonders Kinder und Jugendliche unter der Situation der Pandemie leiden und Hilfe vor Ort benötigen.

Die Impfungen für Feuerwehrleute sowie die MitarbeiterInnen der Kinder- und Jugendhilfe sollen ab dem 1. Mai grundsätzlich möglich sein. Die Impfzentren können dazu Termine mit den Feuerwehren auch im Rahmen von Einsätzen mobiler Impfteams vereinbaren. Der Zeit­punkt der Impfung richtet sich dabei immer nach der Verfügbarkeit des Impfstoffs und der Zahl der Personen auf der Warteliste vor Ort.

Für hauptamtliche MitarbeiterInnen der Kinder- und Jugendhilfe wird eine Anmeldung über das Impfportal des Landes möglich sein. Die Impfberechtigung ist im Impfzentrum mit einer aktuellen Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen. Die Landesregierung wird die Kom­munen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe entsprechend informieren.
Die Impfzentren werden gebeten, ab Mai möglichst zügig Impfangebote für diese Gruppen bereitzustellen.