„Wohin soll die Reise für diesen sog. zentralen Versorgungsbereich in Königslutter gehen, welche Weiterentwicklungsmöglichkeiten haben wir, wie können Zukunftsperspektiven überhaupt verwirklicht werden. Im Rahmen einer Fortschreibung des Kommnunalen Einzelhandelskonzeptes muss deshalb der zentrale Versorgungsbereich neu bewertet werden. Eine Fortschreibung des EHK bedeutet immer, auch die Raumordnung in den Blick zu nehmen. Das Kongruenzgebot, d.h. Verkaufsfläche und Warensortiment von Einzelhandelsgroßprojekten müssen der zentralörtlichen Versorgungsfunktion und dem Verflechtungsbereich des jeweiligen zentralen Ortes entsprechen“, fügt Ratsherr Bodo Seidenthal hinzu.
Der Umfang neuer Flächen bestimmt sich auch aus den vorhandenen Versorgungseinrichtungen und der innergemeindlichen Zentrenstruktur. Aber auch das Agglomerations- und Beeinträchtigungsgebot, Abstimmungs-, Integrations- und Konzentrationgebot sind zu beachten.
Der Reginalverband Braunschweig hat mit der Fortschreibung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes (REHK) sowohl die aktuelle Rechtsprechung, als auch damit verbundene geänderte Rahmenbedingungen und Grundsätze des Landesraumordnungsprogrammes 2017 berücksichtigt. Ermittelte Daten können z. B. von einem, wie gefordert, zu beauftragenden Gutachter kostenlos für Königslutter genutzt werden.
Das eine Fortschreibung des EHK in der jetzigen Situation, natürlich auch die Frage eines möglichen Verbleibes von Aldi am jetzigen Standort bewerten könnte, ist für die Weiterentwicklung von Königslutter nur konsequent. Die Ausweisung eines zentralen Versorgungsbereiches, also den Standort ALDI zu erhalten, führt nicht per se zur Zulässigkeit. Wenn festgestellt wird, man sehe die Gefahr eines „Ausblutens“ der Innenstadt, so kann dem nur entgegnet werden, dass gerade die Fortschreibung des EHK sowohl den Status Quo, als auch die Weiterentwicklung aufzeigen kann. Es soll ja mit einer Fortschreibung gerade festgestellt werden, welche Auswirkungen z.B. eine großflächigere Ansiedlung von ALDI am jetzigen Standort auf die Innenstadt hätte. Ein sogen. Verträglichkeitsgutachten ist an dieser Stelle erforderlich, auch um eine raumordnerische Einschätzung zu erhalten.
„Wir werden Erfolg haben, wenn Kunden, Wirtschaft, Politik und Verwaltung gemeinsam daran arbeiten, unsere Heimatstadt fit zu machen für die Zukunft“, so Christine Jahn abschließend.